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11 Nov | Regeln zum EU-Umweltfußabdruck fraglich

Umweltfußabdruck von Produkten (PEF): Vorgeschlagene EU-Kennzeichnung könnte Aussagen zu Nachhaltigkeit verzerren

Im Rahmen ihrer Bemühungen rund um Kreislaufwirtschaft und Verbraucherschutz plant die EU die Einführung eines Nachhaltigkeitssiegels für Bekleidung. Die Initiative „Make the Label Count“ begrüßt die grundlegenden Ziele dieses Labels zwar, kritisiert aber die derzeitige Methodik, die diesem Siegel zugrunde liegt. Grundsätzlich konzentriert sich der Produktumweltfußabdruck (PEF) auf die Messung und Kommunikation schädlicher Umweltauswirkungen. Nach Meinung von „Make the Label Count“ gibt es jedoch kritische Umweltauswirkungen, die in der Methodik nicht berücksichtigt werden und die die Glaubwürdigkeit und den Wahrheitsgehalt der EU-Umweltverträglichkeitsprüfungen von Bekleidungs- und Schuhprodukten erheblich beeinträchtigen könnten:

1. Verschmutzung durch Mikroplastik: Die Verschmutzung durch Mikroplastik aus synthetischen Materialien ist in den derzeitigen Umweltauswirkungen der PEF-Methode nicht enthalten. Sie werden daher nicht negativ bewertet, obwohl es immer mehr wissenschaftliche Belege für die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen gibt.

2. Umweltauswirkungen von Erdöl: Die vollständigen Umweltauswirkungen der Erdölförderung und -verarbeitung werden in der PEF-Methode nicht berücksichtigt. Öl ist ein Rohstoff für die Herstellung von Chemiefasern. Im Gegensatz dazu werden alle Auswirkungen der Herstellung von Naturfasern in vollem Umfang berücksichtigt, einschließlich der Treibhausgas­emissionen sowie des Land- und Wasserverbrauchs.

3. Erneuerbarkeit, Wiederverwertbarkeit und biologische Abbaubarkeit: Der PEF bietet keine positive Bewertung für biologisch abbaubare Fasern, während nicht biologisch abbaubare Fasern nicht dafür bestraft werden, dass sie die Mülldeponien der Welt kontinuierlich mit Abfällen belasten und Mikropartikel in den Boden, die Ozeane und die Luft freisetzen. Hier könnte die Einbeziehung von Parametern zur biologischen Kreislaufwirtschaft in die Gesamtbewertung eine Veränderung bewirken.

4. Haltbarkeit: Die Europäische Umweltagentur (EUA) erkennt an, dass Naturfasern, wie zum Beispiel Wolle, im Vergleich zu Kunstfasern eine bessere Haltbarkeit und geringere Auswirkungen in der Nutzungsphase und am Ende des Lebenszyklus haben.

5. Produktionsverfahren: Im Rahmen des PEF werden die Auswirkungen von Produktionspraktiken modelliert, ohne zu berücksichtigen, wie sie zustande kommen. Das bedeutet, dass die Verwendung erneuerbarer Ressourcen und nachhaltiger Managementpraktiken nicht berücksichtigt oder gefördert wird.

6. Soziale Auswirkungen: Die sozio­ökonomischen Auswirkungen der Faserproduktion und der Textilherstellung werden in dem aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung nicht berücksichtigt. Der Anbau von Naturfasern bietet ländlichen, abgelegenen und armen Gemeinschaften Lebensunterhalt, was untrennbar mit der Nachhaltigkeit der Fasern verbunden ist.

Mehr Informationen unter www.makethelabelcount.org

Kategorie: Allgemein

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